Fachtagung Inklusion
24.11. - 26.11.2026 in Potsdam
- 12 Vorträge von hochkarätigen Referent*innen
- Erforderlich für Schwerbehindertenvertreter*innen und deren Stellvertreter*innen nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
- Erforderlich für Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG
- Erforderlich für Mitglieder des Personalrates nach § 54 BPersVG
- Erstklassiges Tagungshotel in Potsdam www.kongresshotel-potsdam.de
- Diskussionen und Beratung
- Inklusive Preisverleihung
Unsere Referent*innen und ihre Themen
Auf dem Weg zum inklusiven Betrieb
Die SBV als eigenständige Repräsentation der schwerbehinderten Beschäftigten und Partnerin des BR-Konflikte, Rechte und Pflichten
Prof. Franz Josef Düwell
Professor an der Universität Konstanz für den Fachbereich Rechtswissenschaften, Vorsitzender Richter a. D. am BAG
Mobbing und sonstige Benachteiligungen wegen einer Schwerbehinderung:
Was ist zu tun?
Dr. jur. Martin Wolmerath
Rechtsanwalt, Vertretungsprofessur für bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht im Fachbereich Wirtschaft an der FH Dortmund, Mitherausgeber vieler bekannter Arbeitsrechtkommentare
Der Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung und dessen Durchsetzung.
Was können der BR und die SBV tun, wenn eine Beschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr möglich ist?
Prof. Dr. Wolfhard Kohte
Martin-Luther-Universität-Halle-Wittenberg
Das Inklusionsbarometer – Welche Förderprojekte werden unterstützt, welche Aufklärungsarbeit wird geleistet.
Dagmar Greskamp
Aktion Mensch-Team Handlungsfelder und Zielgruppen
Inklusive Beratungsansätze für Schwerbehinderte
Dr. Gert Beelmann
Geschäftsführer und Gesellschafter der Firma Quotac Management GmbH
Rede / Gegenrede – Ein politischer Ausblick: Wie geht es weiter mit der Inklusion?
Hubert Hüppe
MdB (CDU)
Rede / Gegenrede – Ein politischer Ausblick: Wie geht es weiter mit der Inklusion?
Corinna Rüffer
MdB (Die Grünen)
Die Demokratie braucht inklusive Betriebe!
Jürgen Dusel
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Beispiele für eine erfolgreiche Wiedereingliederung nach Unfall/Beispiele
Jörg Wachsmann
Abteilungsleiter BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hauptverwaltung – Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen
Die Idee der Rentenversicherung als Schnittstelle zwischen Reha und Arbeitswelt
Dr. Marco Streibelt
Deutsche Rentenversicherung Bund: Dezernatsleitung Dezernat für Reha-Wissenschaften
Vom SBVler zum Netzwerker: Ein Praktiker berichtet!
Alfons Adam
Ehemaliger Konzern- und Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei der Daimler AG, Referent und behindertenpolitischer Experte der IG Metall
Preisvergabe für die erfolgreiche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen
Stellen Sie uns Ihre Praxisberichte/-videos vor und lassen Sie uns gemeinsam von
erfolgreichen Projekten aus der Praxis lernen.
Wir freuen uns auf spannendende inklusive Beiträge und Sie können sich auf attraktive Preise freuen (u.a. zwei Beratungstage mit qualifizierten Referent*innen der Qualitas GmbH & Co. KG für Ihr SBV-Team zur aktuellen Rechtslage)
Bitte reichen Sie uns Ihre Projekte bis zum 28. Februar 2024 ein.
Folgende Formate sind möglich:
- Video mit Bespiel der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsabläufen und/oder Umrüstung von Arbeitsplätzen
- Bericht über die Steigerung der Anzahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen
- Bericht über Einführung erfolgreicher neuer diskriminierungsfreier Personalauswahlverfahren für schwerbehinderte Menschen
- Bericht über erfolgreiche betriebliche Eingliederungsverfahren, die Beschäftigungsmöglichkeiten für erkrankte schwerbehinderte Menschen gesichert haben
- Bericht über erfolgreiche Beseitigungen von Barrieren in der Arbeitsstätte hin zu einem barrierefreien Betrieb
Einreichung per Email unter
info@qualitas-seminare.de
oder per Post:
Qualitas GmbH & Co. KG
Seminarinstitut für Betriebsräte
Amelsbürener Straße 211
48163 Münster
Die Jury
Unsere ausgewählte Jury stellt die Preisträger-Projekt der eingereichten Bewerbungen vor und verleiht die Preise am 22.04.2024 in einem festlichen Rahmen!
Professor Franz Josef Düwell
VRi BAG aD und SGB IX Kommentator
Ralf Müller
Rechtsanwalt und Dipl.-Betriebswirt
Geschäftsführer und Inhaber der Qualitas GmbH & Co. KG
Alfons Adam
Ehemalige Konzern- und Gesamtvertrauensperson
der schwerbehinderten Menschen bei der Daimler AG, Referent und behindertenpolitischer Experte der IG Metall
Dr. jur. Martin Wolmerath
Rechtsanwalt, Vertretungsprofessur für bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht im Fachbereich Wirtschaft an der FH Dortmund, Mitherausgeber vieler bekannter Arbeitsrechtskommentare
Corinna Rüffer
MdB Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hubert Hüppe
MdB, CDU
Christoph Beyer
Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
Dagmar Greskamp
Aktion Mensch
Prof. Dr. Helga Seel
Ehem. Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
Ihr Schulungsanspruch
Der Gesetzgeber hat in § 179 Abs. 4 Satz 3 bestimmt, dass Vertrauenspersonen der (schwer-)behinderten Arbeitnehmer ein Recht auf Schulungen haben. Sie werden dafür bezahlt von ihrer beruflichen Tätigkeit befreit. Voraussetzung hierfür ist, dass die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse für die Arbeit der SBV erforderlich sind.
Gemäß § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX hat der erste Stellvertreter das gleiche Recht zur Teilnahme an Fortbildungen wie die Vertrauensperson. Laut § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX erhalten auch die weiteren Stellvertreter einen eigenen gesetzlichen Schulungsanspruch, wenn sie nach § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX zur Wahrnehmung von SBV-Aufgaben herangezogen werden.
Auch für ein Mitglied des Betriebsrats sind Schulungen über Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts grundsätzlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Denn eine bessere Eingliederung (schwer-)behinderter Arbeitnehmer gehört auch zu den Aufgaben des Betriebsrats, unabhängig davon, ob es im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt oder nicht (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG und § 176 SGB IX). Voraussetzung ist nur, dass im Betrieb (schwer-)behinderte Menschen beschäftigt sind.
Unverbindliche Seminaranmeldung