2. Fachtagung Inklusion
24.11. - 26.11.2025 in Potsdam


  • 14 Vorträge von hochkarätigen Referent*innen
  • Erforderlich für Schwerbehindertenvertreter*innen und deren Stellvertreter*innen nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX 
  • Erforderlich für Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG
  • Erforderlich für Mitglieder des Personalrates nach § 54 BPersVG
  • Erstklassiges Tagungshotel in Potsdam www.kongresshotel-potsdam.de
  • Diskussionen und Beratung

Unsere Referent*innen und ihre Themen


Auf dem Weg zum inklusiven Betrieb


Eröffnung und Auftakt


Inklusion und Fachkräftemangel, Lösungsansätze für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und Personalräte, Lösungsansätze für Inklusionsbeauftragte, Was sind „Inklusive Unternehmen“, Inklusionsvereinbarung abschließen, Neue Gesetze und Vorhaben, Aktuelle Rechtsprechung

Prof. Franz Josef Düwell

Vorsitzender Richter am BAG a. D.


Aktuelles aus der Behindertenpolitik

Alfons Adam

Ehemalige Konzern- und Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei der Daimler AG, Referent und behindertenpolitischer Experte der IG Metall

Barrierefreiheit in Dienststelle und Betrieb, Anspruch auf behindertengerechte Arbeitsplätze, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und begleitende Hilfen, gesetzliche Vorgaben für Arbeitsplätze und Durchsetzungsanspruch

Prof. Dr. Felix Welti

Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel


Wertschätzender Umgang als Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsvorsorge

Vertr.-Prof. Dr. jur. Martin Wolmerath

Rechtsanwalt, Vertretungsprofessur für bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht im Fachbereich Wirtschaft an der FH Dortmund, Mitherausgeber vieler bekannter Arbeitsrechtskommentare


Anerkennung von Schwerbehinderungen – Worauf kommt es bei der Antragstellung an?

Katarina Schomaker

Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe Münster, Gutachterin im SGB IX


Wege in die Rente bei Schwerbehinderung: Von der Altersrente bis zur Erwerbsminderungsrente

Jörg Stenvert

Personal- und Rentenberater


Betriebliche Inklusionsvereinbarung als Prozess und entwicklungsorientiertes Instrument zur Beschäftigungsförderung  schwerbehinderter Menschen/Ausbildung ohne Barrieren/Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Inklusionsbeauftragten

Prof.'in Dr. Mathilde Niehaus

Professur für Arbeit und berufliche Rehabilitation / Chair of Labour and Vocational Rehabilitation an der Universität zu Köln


Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung im Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung des „Betrieblichen Gesundheitsmanagements“ mit den Bausteinen: Arbeitsschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung und Inklusives Personalmanagement

Prof. Dr. Wolfhard Kohte

Gründungsprofessur Zivilrecht II, Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht an der Martin-Luther-Universität-Halle-Wittenberg


Das Verhältnis von Teilhabeleistungen nach dem SGB IX und Pflichten des Arbeitgebers zur behinderungsgerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes

Prof.'in Dr. Katja Nebe

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit an der Martin-Luther-Universität-Halle-Wittenberg


Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) - Wie kann die SBV bei Langzeiterkrankung Unterstützung leisten?

RAin FAin AR Heike Ambrosy

LL.M. Medizinrecht, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht


Schwerbehinderung und inklusive Beratungsansätze aus der Praxis

Dr. Gert Beelmann

Geschäftsführer und Gesellschafter der Firma Quotac Management GmbH

Anke Laubenstein

Personalberaterin, psychologische Beraterin


Die richtige Beteiligung der SBV bei Einstellung und Versetzung – Pflichten des Arbeitgebers und der SBV / Zumutbarkeitsfragen / Bewerbungsverfahren mit schwerbehinderten Menschen

RAin FAin AR Heike Ambrosy

LL.M. Medizinrecht, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht


Die ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Abmahnung und Kündigung / Beteiligung von SBV, BR und Integrationsamt 

RA FA AR und SozR Jason Schomaker

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Autor


Die Rolle und Aufgaben des Inklusionsbeauftragten nebst der verantwortlichen Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- bzw. Personalrat, der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt

Prof. Franz Josef Düwell

Vorsitzender Richter am BAG a. D.



Ihr Schulungsanspruch

Der Gesetzgeber hat in § 179 Abs. 4 Satz 3 bestimmt, dass Vertrauenspersonen der (schwer-)behinderten Arbeitnehmer ein Recht auf Schulungen haben. Sie werden dafür bezahlt von ihrer beruflichen Tätigkeit befreit. Voraussetzung hierfür ist, dass die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse für die Arbeit der SBV erforderlich sind.

Gemäß § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX hat der erste Stellvertreter das gleiche Recht zur Teilnahme an Fortbildungen wie die Vertrauensperson. Laut § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX erhalten auch die weiteren Stellvertreter einen eigenen gesetzlichen Schulungsanspruch, wenn sie nach § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX zur Wahrnehmung von SBV-Aufgaben herangezogen werden.

Auch für ein Mitglied des Betriebsrats sind Schulungen über Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts grundsätzlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Denn eine bessere Eingliederung (schwer-)behinderter Arbeitnehmer gehört auch zu den Aufgaben des Betriebsrats, unabhängig davon, ob es im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt oder nicht (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG und § 176 SGB IX). Voraussetzung ist nur, dass im Betrieb (schwer-)behinderte Menschen beschäftigt sind.


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    Fachtagung INKLUSION 24.11. - 26.11.2025

    Tagungsgebühr und Hotelkosten für 3 Tage

    1. TN 1.490,00 €, 2. TN 1.450,00, weitere TN 1.410,00 €.
    Hotel: 2 ÜN/VP/TP 649,00 €. Alle Preise zzgl. MwSt.

    Können wir sonst noch etwas für Sie tun?
    Rufen Sie uns an: +49 2501 9785115