3. FACHTAGUNG INKLUSION
08.06. – 11.06.2026
Yachthafenresidenz Hohe Düne, Warnemünde


  • Prof. Franz Josef Düwell
  • Alfons Adam
    ehem. Vors. KSBV/GSBV Daimler
  • RA Dipl.-Betriebswirt Ralf Müller
  • RAin FAin AR Heike Ambrosy
    LL.M. Medizinrecht
  • Prof. Dr. Peter Wedde
  • Dr. Gert Beelmann
  • Prof.in Dr. Herta Däubler-Gmelin
  • Prof.in Dr. Diana Ramm
  • Prof. Dr. Felix Welti

Themenschwerpunkte der Tagung

  • Aktuelle Entwicklungen im SGB IX: Überblick über zentrale gesetzliche Neuerungen und ihre Bedeutung für Teilhabe, Prävention und die tägliche Arbeit der Schwerbehindertenvertretung.
  • Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG): Der Referentenentwurf 2025 im kritischen Blick – Auswirkungen auf Barrierefreiheit, angemessene Vorkehrungen, Diskriminierungsschutz und Rechtsschutz im öffentlichen und privaten Bereich.
  • Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX: Frühzeitig handeln, Beschäftigung sichern – Ziel, Ablauf, Rollen der Beteiligten, Schnittstellen zum BEM sowie typische Fehlerquellen und bewährte Praxisansätze.
  • Von der Einstellung bis zur Kündigung: Beteiligungsrechte der SBV in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses, Diskriminierung vermeiden, rechtssicher beraten und Rechte wirksam durchsetzen.
  • Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt: Chancen für barrierefreie Arbeit und inklusive Beschäftigung nutzen, Risiken für Datenschutz, Kontrolle und Benachteiligung erkennen und aktiv gestalten.
  • Konfliktlösung und Kommunikation in der SBV-Arbeit: Typische Konfliktfelder erkennen, schwierige Gespräche souverän führen, deeskalieren und tragfähige Lösungen entwickeln.
  • Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV): Juristische, medizinische und teilhabepolitische Perspektiven zur Bewertung von GdB und GdS – praxisrelevant für Beratung, Verfahren und betriebliche Unterstützung.
  • Psychische Belastungen und Resilienz: Belastungen frühzeitig erkennen, positiven Stress nutzen, Beschäftigte stärken und die eigene Rolle als SBV gesund und wirksam ausfüllen.
  • Psychische Gefährdungsbeurteilung: Rechtliche Grundlagen, besondere Belastungsfaktoren und konkrete Mitwirkungsrechte der SBV im Arbeitsschutzprozess.
  • SBV-Wahl 2026: Rechtssichere, transparente und erfolgreiche Planung und Durchführung der Wahl – von Fristen und Verfahren bis zur Vermeidung von Anfechtungsrisiken.

Nutzen Sie die Tagung für fachliche Orientierung, kollegialen Austausch und neue Perspektiven. In diskursiven Vorträgen und Praxisbeispielen erhalten Sie konkrete Werkzeuge für eine starke, widerstandsfähige und gut vernetzte SBV-Arbeit. Freuen Sie sich auf vier inspirierende Tage mit fundierten Impulsen, engagierten Referent*innen und viel Raum für Austausch, Vernetzung und neue Energie – für eine starke Interessenvertretung im Arbeitsalltag.


Prof. Franz Josef Düwell

Professor an der Universität Konstanz für den Fachbereich Rechtswissenschaften, Vorsitzender Richter a. D. am BAG, Herausgeber und Mitherausgeber vieler bekannter Kommentare zum Arbeitsrecht


Alfons Adam

Ehemalige Konzern- und Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei Daimler, Referent und behindertenpolitischer Experte der IG Metall


RA Dipl.-Betriebswirt Ralf Müller

Rechtsanwalt und Dipl.-Betriebswirt, Geschäftsführer Qualitas GmbH & Co. KG, Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger u. a. für die betriebswirtschaftliche Begutachtung von Unternehmen

Montag, 08.06.2026

15.00 Uhr

Begrüßung durch Ralf Müller und das Qualitas-Team

Fachliche Begleitung und Einführung in die
Themenschwerpunkte durch Prof. Franz Josef Düwell

Veranstaltungsleitung: Ralf Müller
Moderation: Alfons Adam

 


15.30 Uhr

Impulsvortrag
Aktuelle Entwicklungen im SGB IX

Dieser Impulsvortrag gibt einen konzentrierten Überblick über die wichtigsten aktuellen Änderungen und rechtlichen Entwicklungen im SGB IX, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung von besonderer Bedeutung sind.

Prof. Franz Josef Düwell, einer der anerkanntesten Experten im deutschen Arbeits- und Sozialrecht, erläutert praxisnah, welche Neuerungen sich auf Teilhabe, Prävention, Rechte schwerbehinderter Beschäftigter und die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern auswirken.

Referent Prof. Franz Josef Düwell
Professor an der Universität Konstanz für den Fachbereich Rechtswissenschaften, Vorsitzender Richter a. D. am BAG, Herausgeber und Mitherausgeber vieler bekannter Kommentare zum Arbeitsrecht


16.30 Uhr

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in 2026 –
Barrierefreiheit zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Der aktuelle Referentenentwurf 2025 zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erweitert zwar den Anwendungsbereich auf private Anbieter und führt einen Anspruch auf angemessene Vorkehrungen ein, bleibt jedoch bei verbindlicher Barrierefreiheit und effektivem Rechtsschutz weit hinter den Erwartungen der Verbände zurück.

Private Unternehmen sollen künftig dem Benachteiligungsverbot unterliegen, dieses kann jedoch durch „jeden sachlichen Grund“ relativiert werden. Der neue Anspruch auf angemessene Vorkehrungen ermöglicht nur Einzelfallmaßnahmen – strukturelle Barrieren müssen Unternehmen aufgrund weiterer Ausnahmen (z. B. bei baulichen Veränderungen) kaum beseitigen.

Im öffentlichen Bereich gibt es zwar Verbesserungen bei baulicher, kommunikativer und digitaler Barrierefreiheit, jedoch ohne klare Fristen, verbindliche Vorgaben oder starke Kontrollen. Beim Rechtsschutz bleibt es überwiegend bei Feststellungsklagen ohne wirksame Sanktionen. Ansprüche auf Beseitigung oder Entschädigungen fehlen weitgehend.

Aus Sicht der Verbände verpasst der Entwurf die Chance auf echte Fortschritte. Denn es fehlen verpflichtende Standards zur Barrierefreiheit für die Privatwirtschaft, engere Ausnahmen, stärkere Klagerechte sowie konsequente Durchsetzungsmöglichkeiten. Sie warnen daher vor einem „Papiertiger“ und fordern substanzielle Nachbesserungen.

Referent Prof. Franz Josef Düwell
Professor an der Universität Konstanz für den Fachbereich Rechtswissenschaften, Vorsitzender Richter a. D. am BAG, Herausgeber und Mitherausgeber vieler bekannter Kommentare zum Arbeitsrecht


Dienstag, 09.06.2026

9.00 Uhr

Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX – frühzeitig handeln, Beschäftigung sichern

Fragerunde und Diskussion

Das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX ist eines der wirksamsten Instrumente, um Arbeitskonflikte, Leistungs-probleme und drohende Kündigungen frühzeitig zu vermeiden. Dennoch wird es in vielen Betrieben noch zu selten oder zu spät genutzt. Aufgezeigt wird, wie SBVen, Betriebs-/Personalräte, Inklusionsbeauftragte und
weitere Akteure das Verfahren rechtssicher, lösungsorientiert und im Sinne der Beschäftigten einsetzen können.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Ziel und Bedeutung des Präventionsverfahrens im betrieblichen Alltag
  • Rechtliche Anforderungen an Arbeitgeber und Beteiligte
  • Auslöser: Wann ist ein Präventionsverfahren einzuleiten?
  • Ablauf und Struktur eines wirksamen Präventionsgesprächs
  • Rolle, Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der SBV
  • Schnittstellen zu BEM, betrieblichen Lösungen, Integrationsamt
    und Rehabilitationsträgern
  • Typische Fehler vermeiden: Dokumentation, Beteiligung, Fristen
  • Beispiele guter Praxis und praxiserprobte Vorgehensweisen

Praxisnah wird vermittelt, wie ein gelungenes Präventionsverfahren zur
Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen beiträgt, Konflikte entschärft und die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Betrieb nachhaltig stärkt.

Referent Prof. Franz Josef Düwell
Professor an der Universität Konstanz für den Fachbereich Rechtswissenschaften, Vorsitzender Richter a. D. am BAG, Herausgeber und Mitherausgeber vieler bekannter Kommentare zum Arbeitsrecht


11.00 Uhr

Von der Einstellung bis zur Kündigung
Rechtssicher handeln und Diskriminierung vermeiden

Dieser Vortrag gibt Schwerbehindertenvertretungen einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Schritte und Fallstricke im gesamten Prozess – von der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Einstellung über die Versetzung bis hin zu einer möglichen Kündigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten sowie den rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten. Im Mittelpunkt steht die Frage: Wie berate ich als SBV in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses richtig und rechtssicher, um schwerbehinderte Menschen wirksam zu schützen?

Behandelt werden u. a.:

  • Bedeutung der SBV in sämtlichen Phasen des Arbeitsverhältnisses
  • Vermeidung von Benachteiligung und Diskriminierung schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter
  • Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter am Arbeitsleben
  • Überblick über die ordnungsgemäße und vollständige Beteiligung der SBV in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses
  • Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten bei Missachtung der Rechte der SBV
  • Der Vortrag vermittelt praxisnahe Handlungsschritte, typische Fehlerquellen und konkrete Empfehlungen für eine souveräne SBV-Arbeit – gerade in schwierigen oder sensiblen Situationen.

Referentin RAin FAin AR Heike Ambrosy
LL.M. Medizinrecht
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht


14.00 Uhr

KI – Inklusion in der Arbeitswelt 4.0
Digitalisierung sicher, gesund und chancengerecht gestalten

Die digitale Transformation verändert Arbeitsplätze, Anforderungen und Formen der Zusammenarbeit. Für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte bietet sie große Chancen – etwa durch barrierefreie Technologien, Assistenzsysteme oder flexible Arbeitsformen. Gleichzeitig besteht das Risiko von Diskriminierung, Datenschutzproblemen und Überwachung. Dargelegt wird, wo KI greifen kann, worauf SBVen achten sollten und wie sie ihre Mitwirkungsrechte wahrnehmen können – damit Digitalisierung inklusiv, fair und sicher gestaltet wird.

Referent Prof. Dr. Peter Wedde
Prof. em. an der Frankfurt University of Applied Sciences, wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting GbR

 


16.00 Uhr

Konfliktlösung in der SBV-Arbeit
Konfliktfelder erkennen, Gespräche führen, Deeskalation meistern

Konflikte gehören zum Arbeitsalltag jeder Interessenvertretung – besonders dann, wenn es um sensible Themen wie Behinderung, Arbeitsplatzgestaltung oder Leistungsanforderungen geht. Dieser Vortrag vermittelt praxisnahe Strategien, mit denen die SBV sicher und lösungsorientiert mit schwierigen Situationen umgehen kann.

Behandelt werden u. a.:

  • Typische Konfliktfelder im Kontext von Inklusion, BEM, Prävention, Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Führungskräften und Kolleg*innen
  • Gesprächstechniken für herausfordernde Gespräche: aktives Zuhören, Fragetechniken, Strukturierung, klare Botschaften
  • Deeskalation in der Praxis: Umgang mit Emotionen, Spannungen und verhärteten Positionen
  • Rolle und Haltung der SBV: Neutralität, Vertrauensaufbau, Grenzen der eigenen Verantwortung
  • Methoden der Konfliktanalyse zur Vorbereitung und souveränen Gesprächsführung

Der diskursive Vortrag gibt konkrete Werkzeuge, Fallbeispiele und Handlungstipps an die Hand – für eine souveräne, konstruktive und deeskalierende Konfliktarbeit im betrieblichen Alltag der SBV.

Referent Dr. Gert Beelmann
Prävention und BEM
Diplom-Psychologe, Geschäftsführer und Gesellschafter der Firma
Quotac Management GmbH


Mittwoch, 10.06.2026

9.00 Uhr

Psychische Belastungen erkennen – positiven Stress nutzen: Resilienz als Schlüssel für eine gesunde Arbeitswelt

Psychische Belastungen gehören zu den häufigsten Herausforderungen im Arbeitsalltag – für Beschäftigte wie auch für die Schwerbehindertenvertretung. Gleichzeitig kann positiver Stress Motivation und Leistungsfähigkeit fördern. Erarbeitet wird, wie SBVen Belastungen frühzeitig erkennen, zwischen negativem und positivem Stress unterscheiden und Resilienz fördernde Maßnahmen in ihren Betrieben unterstützen können.

Behandelt werden u. a.:

  • Unterschiede zwischen psychischer Belastung und positivem Stress
  • Frühwarnsignale: Woran erkennt die SBV Überforderung?
  • Resilienz: Was stärkt Beschäftigte – und was nicht?
  • Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene im Betrieb
  • Rolle der SBV bei Gefährdungsbeurteilung, Prävention & BEM
  • Grenzen der SBV – und wie man richtig weiterverweist

Vermittelt wird praxisnahes Wissen, gibt Klarheit für schwierige Situationen und stärkt SBVen darin, Beschäftigte gesundheitsbewusst und wirksam zu begleiten.

Referent Dr. Gert Beelmann
Prävention und BEM
Diplom-Psychologe, Geschäftsführer und Gesellschafter der Firma
Quotac Management GmbH


9.45 Uhr

Die psychische Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes – und ihre Bedeutung wächst insbesondere für die Belange schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter.

Behandelt werden u.a. auch die folgenden Aspekte:

  • Rechtliche Grundlagen nach ArbSchG, SGB IX und DGUV
  • Berücksichtigung individueller Einschränkungen und behinderungsbedingter Bedarfe
  • Besondere Risikofaktoren bei psychischen Belastungen, Digitalisierung und mobilem Arbeiten
  • Wirksame Maßnahmenplanung gemeinsam mit Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Rolle und Mitwirkungsrechte der SBV im gesamten Prozess

Referentin Prof.in Dr. Herta Däubler-Gmelin
Rechtsanwältin, Bundesministerin a. D., 1998 bis 2002
Bundesministerin der Justiz

 

11.00 Uhr

Fragerunde mit Prof.in Dr. Herta Däubler-Gmelin


Die Versorgungsmedizinverordnung im Fokus

– Medizinische Bewertungsmaßstäbe und sozialpolitische Perspektiven für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung –

Die Versorgungsmedizinverordnung bestimmt, wie gesundheitliche Beeinträchtigungen in Deutschland bewertet werden. Sie ist damit zentral für die Arbeit jeder Schwerbehindertenvertretung. Konkret kommt es hier auf die juristisch-medizinische Einordnung, die teilhabepolitische Sicht und auch auf die sozialpolitischen wie auch praxisbezogenen Sichtweisen der Sozialverbände an. Die diskursiven Vorträge bringen medizinisches Fachwissen, rechtliche Orientierung und sozialverbandliche Erfahrungen zusammen. Hierdurch soll die Beratungskompetenz der SBVen gestärkt werden. Aufgezeigt wird, wie die SBVen die Betroffenen im Feststellungsverfahren, im Betrieb und gegenüber Behörden bestmöglich unterstützen können.

Verständlich und praxisnah wird vermittelt:

  • Wie Gutachter*innen nach der VersMedV den GdB und GdS feststellen
  • Aufbau und Bedeutung der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“
  • Typische GdB-/GdS-Bewertungen zur Psyche, Orthopädie, Herz-Kreislaufthematik, Sinnesorganen etc.
  • Rolle der VersMedV im Verfahren zur Feststellung einer Schwerbehinderung
  • Relevanz im sozialen Entschädigungsrecht (z. B. BVG)
  • Aktuelle Entwicklungen, Reformvorhaben und kritische Punkte aus Sicht der Sozialverbände
  • Was die SBV wissen muss, um Beschäftigte sicher zu beraten und Bescheide einzuordnen

11.30 Uhr

Die Versorgungsmedizinverordnung im Fokus
– Juristische Sicht –

Referent Prof. Dr. Felix Welti
Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel

 


14.00 Uhr

Die Versorgungsmedizinverordnung im Fokus
– Teilhabepolitische Sicht –

Referentin Prof.in Dr. Diana Ramm
Professorin für Gesundheit, Teilhabe und Inklusion, Fachhochschule Erfurt


15.30 Uhr

Die Versorgungsmedizinverordnung im Fokus
– Medizinische Bewertungsmaßstäbe und sozialpolitische Perspektiven für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung –

Referent Alfons Adam
Ehemalige Konzern- und Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei Daimler, Referent und behindertenpolitischer Experte der IG Metall

 


Donnerstag, 11.06.2026

9.00 Uhr

SBV-Wahl 2026 – rechtssicher, transparent und erfolgreich durchführen

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung gehört zu den wichtigsten demokratischen Prozessen im Betrieb – und gleichzeitig zu den komplexesten. Dieser Vortrag vermittelt kompakt und praxisnah, wie eine SBV-Wahl rechtssicher vorbereitet und durchgeführt wird und wie typische Fehler vermieden werden können.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Wahlverfahren: Vereinfachtes und reguläres Verfahren, Fristen, Wahlberechtigung und Wählbarkeit
  • Amtszeit und Stellvertretung: Rechte, Pflichten und Aufgabenverteilung im SBV-Team
  • Wahlvorstand: Bestellung, Aufgaben, Rechtsstellung und Verantwortlichkeiten
  • Typische Stolpersteine und Praxistipps: Formale Fehler, Fristenfallen, korrekte Wahlausschreibung, Umgang mit Vorschlagslisten
  • Beschwerden, Einsprüche und Anfechtung: Wie sie entstehen, wie man sie vermeidet und wie der Wahlvorstand richtig reagiert
  • Best Practices für eine transparente, inklusive und vertrauensvolle Wahlorganisation

Der Vortrag gibt SBVen, Wahlvorständen und betrieblichen Interessenvertretungen den notwendigen Überblick, um die SBV-Wahl 2026 rechtssicher und ohne Anfechtungsrisiken zu gestalten.

Referent Prof. Franz Josef Düwell


Ihr Hotel


Yachthafenresidenz Hohe Düne

Am Yachthafen 1
18119 Rostock-Warnemünde


www.hohe-duene.de




Ihr Schulungsanspruch

Der Gesetzgeber hat in § 179 Abs. 4 Satz 3 bestimmt, dass Vertrauenspersonen der (schwer-)behinderten Arbeitnehmer ein Recht auf Schulungen haben. Sie werden dafür bezahlt und von ihrer beruflichen Tätigkeit befreit. Voraussetzung hierfür ist, dass die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse für die Arbeit der SBV erforderlich sind.

Gemäß § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX hat der erste Stellvertreter das gleiche Recht zur Teilnahme an Fortbildungen wie die Vertrauensperson. Laut § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX erhalten auch die weiteren Stellvertreter einen eigenen gesetzlichen Schulungsanspruch, wenn sie nach § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX zur Wahrnehmung von SBV-Aufgaben herangezogen werden.

Auch für ein Mitglied des Betriebsrats sind Schulungen über Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts grundsätzlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Denn eine bessere Eingliederung (schwer-)behinderter Arbeitnehmer gehört auch zu den Aufgaben des Betriebsrats, unabhängig davon, ob es im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt oder nicht (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG und § 176 SGB IX). Voraussetzung ist nur, dass im Betrieb (schwer-)behinderte Menschen beschäftigt sind.


Unverbindliche Seminaranmeldung


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    3. Fachtagung INKLUSION 08.06. – 11.08.2026

    Tagungsgebühr und Hotelkosten für 4 Tage

    1. TN 1.690,00 €, 2. TN 1.640,00, weitere TN 1.590,00 €.
    Hotel: 3 ÜN/VP/TP 959,00 €. Alle Preise zzgl. MwSt.

    Schulungsanspruch nach § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX, § 37 Abs. 6 BetrVG und § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 1 BPersVG bzw. das entsprechende LPersVG

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    Rufen Sie uns an: +49 2501 9785115