2. Fachtagung Inklusion
24.11. - 26.11.2025 in Potsdam
- 14 Vorträge von hochkarätigen Referent*innen
- Erforderlich für Schwerbehindertenvertreter*innen und deren Stellvertreter*innen nach § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
- Erforderlich für Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG
- Erforderlich für Mitglieder des Personalrates nach § 54 BPersVG
- Erstklassiges Tagungshotel in Potsdam www.kongresshotel-potsdam.de
- Diskussionen und Beratung
Unsere Referent*innen und ihre Themen
Auf dem Weg zum inklusiven Betrieb
Wir bieten euch als Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb und als Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers die Gelegenheit, euch über vielfältige Themenbereiche zu informieren. Unsere Vortragsreferent*innen berichten über aktuelle Themen und stehen euch für Fragen und Antworten auch nach dem Vortrag sehr gerne zur Verfügung.
Eröffnung und Auftakt
Inklusion und Fachkräftemangel, Lösungsansätze für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und Personalräte, Lösungsansätze für Inklusionsbeauftragte, Was sind „Inklusive Unternehmen“, Inklusionsvereinbarung abschließen, Neue Gesetze und Vorhaben, Aktuelle Rechtsprechung
Prof. Franz Josef Düwell
Vorsitzender Richter am BAG a. D.
Aktuelles aus der Behindertenpolitik
Alfons Adam
Ehemalige Konzern- und Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei der Daimler AG, Referent und behindertenpolitischer Experte der IG Metall
Barrierefreiheit in Dienststelle und Betrieb, Anspruch auf behindertengerechte Arbeitsplätze, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und begleitende Hilfen, gesetzliche Vorgaben für Arbeitsplätze und Durchsetzungsanspruch
Prof. Dr. Felix Welti
Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung an der Universität Kassel
Wertschätzender Umgang als Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
Vertr.-Prof. Dr. jur. Martin Wolmerath
Rechtsanwalt, Vertretungsprofessur für bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht im Fachbereich Wirtschaft an der FH Dortmund, Mitherausgeber vieler bekannter Arbeitsrechtskommentare
Anerkennung von Schwerbehinderungen – Worauf kommt es bei der Antragstellung an?
Katarina Schomaker
Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe Münster, Gutachterin im SGB IX
Wege in die Rente bei Schwerbehinderung: Von der Altersrente bis zur Erwerbsminderungsrente
Jörg Stenvert
Personal- und Rentenberater
Betriebliche Inklusionsvereinbarung als Prozess und entwicklungsorientiertes Instrument zur Beschäftigungsförderung schwerbehinderter Menschen/Ausbildung ohne Barrieren/Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Inklusionsbeauftragten
Prof.'in Dr. Mathilde Niehaus
Professur für Arbeit und berufliche Rehabilitation / Chair of Labour and Vocational Rehabilitation an der Universität zu Köln
Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung im Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung des „Betrieblichen Gesundheitsmanagements“ mit den Bausteinen: Arbeitsschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung und Inklusives Personalmanagement
Prof. Dr. Wolfhard Kohte
Gründungsprofessur Zivilrecht II, Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht an der Martin-Luther-Universität-Halle-Wittenberg
Das Verhältnis von Teilhabeleistungen nach dem SGB IX und Pflichten des Arbeitgebers zur behinderungsgerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes
Prof.'in Dr. Katja Nebe
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit an der Martin-Luther-Universität-Halle-Wittenberg
Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) - Wie kann die SBV bei Langzeiterkrankung Unterstützung leisten?
RAin FAin AR Heike Ambrosy
LL.M. Medizinrecht, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Schwerbehinderung und inklusive Beratungsansätze aus der Praxis
Dr. Gert Beelmann
Geschäftsführer und Gesellschafter der Firma Quotac Management GmbH
Anke Laubenstein
Personalberaterin, psychologische Beraterin
Die richtige Beteiligung der SBV bei Einstellung und Versetzung – Pflichten des Arbeitgebers und der SBV / Zumutbarkeitsfragen / Bewerbungsverfahren mit schwerbehinderten Menschen
RAin FAin AR Heike Ambrosy
LL.M. Medizinrecht, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Die ordnungsgemäße Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Abmahnung und Kündigung / Beteiligung von SBV, BR und Integrationsamt
RA FA AR und SozR Jason Schomaker
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Autor
Die Rolle und Aufgaben des Inklusionsbeauftragten nebst der verantwortlichen Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- bzw. Personalrat, der Bundesagentur für Arbeit und dem Integrationsamt
Prof. Franz Josef Düwell
Vorsitzender Richter am BAG a. D.
Ihr Hotel
Kongresshotel Potsdam
Am Templiner See
Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam
www.kongresshotel-potsdam.de
Ihr Schulungsanspruch
Der Gesetzgeber hat in § 179 Abs. 4 Satz 3 bestimmt, dass Vertrauenspersonen der (schwer-)behinderten Arbeitnehmer ein Recht auf Schulungen haben. Sie werden dafür bezahlt von ihrer beruflichen Tätigkeit befreit. Voraussetzung hierfür ist, dass die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse für die Arbeit der SBV erforderlich sind.
Gemäß § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX hat der erste Stellvertreter das gleiche Recht zur Teilnahme an Fortbildungen wie die Vertrauensperson. Laut § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX erhalten auch die weiteren Stellvertreter einen eigenen gesetzlichen Schulungsanspruch, wenn sie nach § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX zur Wahrnehmung von SBV-Aufgaben herangezogen werden.
Auch für ein Mitglied des Betriebsrats sind Schulungen über Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts grundsätzlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Denn eine bessere Eingliederung (schwer-)behinderter Arbeitnehmer gehört auch zu den Aufgaben des Betriebsrats, unabhängig davon, ob es im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt oder nicht (vgl. § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG und § 176 SGB IX). Voraussetzung ist nur, dass im Betrieb (schwer-)behinderte Menschen beschäftigt sind.
Unverbindliche Seminaranmeldung